Hinweise zur Zahlung, wenn die Art des Tests lt. VO kostenpflichtig ist oder wenn es sich um einen Selbstzahler-Test handelt.
- Die Dienstleistung des Corona-Schnelltests erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.
- Die Zahlung kann bar oder per EC-Karte erfolgen. Bei EC-Zahlung erfolgt ein Zuschlag von 2%.
- Eine Überweisung ist nur möglich, wenn diese rechtzeitig vorab erfolgte, ggf. eine Sofortüberweisung nutzen. Ohne Zahlungseingang kann kein Test erfolgen.
- Bei Nicht-Erscheinen ohne telefonisch abgestimmte Umbuchung erfolgte keine Erstattung der Zahlung.