Zahlung - lt. VO ab 01. Juli 2022


Hinweise zur Zahlung, wenn die Art des Tests lt. VO kostenpflichtig ist oder wenn es sich um einen Selbstzahler-Test handelt.

  • Die Dienstleistung des Corona-Schnelltests erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. 
  • Die Zahlung kann bar oder per EC-Karte erfolgen. Bei EC-Zahlung erfolgt ein Zuschlag von 2%.
  • Eine Überweisung ist nur möglich, wenn diese rechtzeitig vorab erfolgte, ggf. eine Sofortüberweisung nutzen. Ohne Zahlungseingang kann kein Test erfolgen.
  • Bei Nicht-Erscheinen ohne telefonisch abgestimmte Umbuchung erfolgte keine Erstattung der Zahlung.