Ernährungstherapie


 

Der Ernährungstherapie liegt i.d.R. eine oder mehrere Erkrankungen zugrunde, die durch einen Arzt diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung durch Änderungen bei der Ernährung in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen, stellt der Arzt eine sog. Notwendigkeitsbescheinigung, eine Art Überweisung aus, die auch den Krankenkassen als Basis zur anteiligen Übernahme der Behandlungskosten dient. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V).

 


Bei vielen Erkrankungen ist eine begleitende Ernährungstherapie sinnvoll:

  • Lebensmittelunverträglichkeiten:

Fruchtzucker (Fructosemalabsorption, Fructoseintoleranz)

Milchzucker (Lactoseintoleranz)

Histamin

Allergien - nicht nur auf Lebensmittel

Zöliakie

Weizensensitivität

sowie die Kombination mehrer Unverträglichkeiten

 

  • Entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • Reizdarmsyndrom
  • Entzündungen der Bauchspeicheldrüse
  • Erkrankungen von Magen, Leber und Galle
  • Verstopfung / Durchfall
  • Übergewicht (Adipositas)
  • Fettstoffwechselstörungen (z.B. erhöhte Cholesterin- oder Triglyceridwerte)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Bluthochdruck
  • rheumatischen Erkrankungen
  • Gicht (Hyperurikämie)
  • Diabetes mellitus
  • Krebserkrankungen
  • Untergewicht / Mangelernährung
  • Osteoporose
  • Neurodermitis
  • HIV / Aids
  • Transplantationspatienten
  • Prä- und postoperative Ernährung bei bariatrischen Operationen (Adipositas-Chirurgie)

 

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